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Aktuelle Informationen

Lehrgangsbetrieb am Kreisausbildungszentrum

Aufgrund der derzeitigen Situation findet der Lehrgang unter besonderen Hygiene-Bedingungen statt.

Folgende Punkte sind dabei zu beachten:

  1. Am ersten Lehrgangstag (siehe Anlage des jeweiligen Lehrganges) müssen alle Teilnehmenden einen aktuellen Nachweis über die vorhandenen Impfungen vorweisen können.
    Dieser Nachweis ist durch die jeweilige Ortsfeuerwehr im Vorfeld des Lehrganges in FeuerON zu dokumentieren. (Die datenschutzrechtliche Grundlage des Landes Niedersachsen liegt hierfür vor, somit ist ein Verstoß gegen aktuelle Datenschutzgrundverordnung nicht gegeben)


Nach dem aktuellen Erlass der Kreisfeuerwehr Holzminden (vom 10.12.2021) gilt die 2G/ 2G+ Regel (abhängig von der Warnstufe).
 

  1. Die Teilnehmenden finden sich dazu 30 Minuten vor Lehrgangsbeginn am Testzentrum des LK Holzminden ein (in der Regel ab 17:30 Uhr)
    (Parkplatz am Straßenverkehrsamt)

     
    1. Alle Teilnehmenden legen einen gültigen Nachweis über durchgeführte Impfungen vor.
       
    2. Alle Teilnehmenden führen einen Corona Selbsttest unter Aufsicht durch. Ausnahme: Vorlage eines tagesaktuellen Schnelltestes (nicht älter als 24 Std).
       
    3. Ein positives Testergebnis (nach zweimaligem Test) führt zu einem Lehrgangsausschluss mit dem Hinweis, den Hausarzt oder eine anerkannte Schnellteststelle aufzusuchen.
       
  2. Täglich wird vor Lehrgangsbeginn eine Fiebermessung (Stirn kontaktlos) durch geführt.
    Wird hier der vom Gesundheitsamt festgelegte Wert auch in einer weiteren Kontrollmessung überschritten gilt die unter 1c beschriebene Vorgehensweise.

     
  3. Während des Lehrgangs ist eine Maskenpflicht (FFP2) und die Abstandsreglung von 1,5 m einzuhalten.
     
  4. Alle Hygieneregeln der Kreisfeuerwehr und des Landkreises sind, ebenso wie die gängigen AHA Regeln, zu beachten.
     
  5. Weitere tagesaktuelle Regeln werden ggf. bei Lehrgangsbeginn besprochen, verteilt und angewiesen.
     
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